Die Abkürzung ‚DCDM‘ steht für ‚Digital Cinema Distribution Master‘. Ein DCDM ist ein Set unkomprimierter und unverschlüsselter Files (Bild, Ton, Untertitel, Metadaten), die als Ausgangsmaterial zur Herstellung anderer Formate (u.a. DCP) dienen.

Im Kontext der Filmförderung verlangt unter anderem das Bundesarchiv die Einlagerung eines DCDMs. Das Bundesarchiv definiert in diesem Zusammenhang eindeutige Vorgaben zu den im DCDM abgelegten Formaten sowie zur Struktur der Datenablage (Bag-It Format).

Ein DCDM besteht enstprechend den Definitionen des Bundesarchivs aus folgenden Elementen:

  • Bild als TIFF Einzelbildsequenz, 16 bit unkomprimiert im „DCP-Farbraum“ X’Y’Z‘
  • Ton als unkomprimierte mono WAV Dateien in 24 bit, 48KHz
  • Untertitel als SMPTE XML

Das DCDM wird direkt aus dem DSM (Digital Source Master, z.B. Apple ProRes) generiert, also vom Master mit der höchstmöglichen Qualität.

Die Einreichung beim Bundesarchiv können wir auf Wunsch für Sie übernehmen. Dafür benötigen wir von Ihnen neben dem DSM das vorausgefüllte, unterschriebene Begleitformular Digitale Neuproduktion.